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Altersbegrenzung für Energy Drinks?

News

11.02.2015
Energy Drinks sollen beleben, anregen, und die Reaktionsfähigkeit erhöhen. teaserbild2 Sie enthalten Koffein, in der Regel zusammen mit den Stoffen Taurin, Inosit und Glucuronolacton. Die Wirkung von Koffein ist bekannt, aber über die anderen Inhaltsstoffe wissen die Konsumenten nicht viel: Taurin ist ein biogenes Amin, welches eine Beeinflussung auf die Signalübertragung, das Zentralnervensystems und der Herztätigkeit ausübt. Inosit ist chemisch gesehen ein mehrwertiger Alkohol und wirkt als Botenstoff bei der Signalweiterleitung. Glucuronolacton ist ein Kohlenhydrat, das im Bindegewebe vieler Tiere und pflanzlicher Fasern vorkommt. In Energy Drinks wird es zur Leistungssteigerung eingesetzt. Den Effekt von Energy Drinks bewirken aber besonders zwei Zutaten: Zucker, welcher Energie liefert und Koffein, der für die belebende Wirkung sorgt. Die Kombination von Koffein mit Taurin, Inosit und Glucuronolacton verstärkt die Aufputschwirkung zusätzlich. Ein gesundheitliches Risiko besteht aus Sicht des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) nur dann, wenn die Verbraucherhinweise nicht beachtet werden und der Verzehr in großen Mengen stattfindet. Bei übermäßigem Genuss und besonders im Zusammenhang mit Alkohol oder mit ausgiebiger sportlicher Betätigung können Nebenwirkungen in Form von Unruhe, Nervosität, Schlafstörungen, Herzrasen/Bluthochdruck und Übelkeit auftreten. Hinzu kommt, dass seit 2012 Energy Drinks unter die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung fallen und somit ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Da der Konsum von Energy Drinks bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist, nehmen sie Koffeingehalte zu sich, die weit über den Empfehlungen liegen. Der maximal zulässige Koffeingehalt liegt in Deutschland bei 32 mg pro 100 ml. Zum Vergleich: 1 Dose Energy Drink       80-100 mg 1 Tasse Kaffee                50-150 mg 1 Tasse Tee                     50-100 mg 1 Glas Cola                     15-50 mg Schokoriegel                   10 mg Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat erstmals einen Wert von drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht ermittelt, bei dem ein gesunder Erwachsener durch Koffeinkonsum keine Nebenwirkungen zu erwarten hat. Dieser Wert kann auch für Kinder und Jugendliche als Orientierung herangezogen werden. In diesem Fall würde ein 12-jähriger Junge mit einem Gewicht von 50 kg nach dem Verzehr von 500 Milliliter eines Energy Drinks den Wert bereits überschreiten. Daher die Stimmen von vielen Organisationen, wie WHO und Foodwatch, dass eine Altersbegrenzung für Energy Drinks sinnvoll ist. Stand: 30.01.2015: Energy Drinks: Riskanter Koffein-Kick Verfasser: Anne-Marie Kuhlmann, Christina Plachta