Konfitüre, Marmelade und Co., doch wer blickt da noch durch?Wir erklären die wesentlichen Unterschiede.
KonfitüreEine Konfitüre ist eine streichfähige, gelierte Zubereitung aus Fruchtpulpe und/oder Fruchtmark, die aus einer oder mehrerer Fruchtsorten sowie Zuckerarten besteht. Der Mindestfruchtgehalt beträgt im Allgemeinen zwischen 25% - 35% Prozent. Es ist genau geregelt, welche weiteren Zutaten bei der Herstellung verwendet werden dürfen.
Konfitüre extra
Konfitüre extra hat im Unterschied zu Konfitüre einen Mindestfruchtanteil von 45%, wobei es auch Sorten gibt, wie beispielsweise Johannisbeere, Hagebutte oder Quitten, die einen Mindestfruchtanteil von 35% haben können. Zudem gibt es hier eine eingeschränktere Auswahl der weiteren Zutaten.
Marmelade
Marmelade besteht aus Zitrusfrüchten wie zum Beispiel Zitrone, Orange etc.Marmelade setzt sich im Wesentlichen aus Pulpe, Fruchtmark, Saft, wässrigem Auszug und/oder Schalen und Zuckerarten zusammen. Hier werden 20g Früchte je 100g Marmelade verwendet. Wie bei der Konfitüre ist auch hier die genauere Zugabe von Zutaten geregelt.
Gelee
Als Gelee wird eine gelierte Zubereitung von Saft und/oder wässrigem Auszug einer oder mehrerer Fruchtsorten und Zuckerarten beschrieben. Der Mindestanteil an Saft und/oder wässrigem Auszug ist genauso geregelt wie bei der Konfitüre. Zu den weiteren Zutaten gibt es hier ebenso Vorgaben.
Gelee extra
Bei Gelee extra muss genauso wie bei der Konfitüre extra der Fruchtgehalt höher sein. Die Zugabe weiterer Zutaten ist hier auch geregelt.
Fruchtaufstrich
Bei Fruchtaufstrich gibt es keine genauen Vorgaben zum Mindestfruchtgehalt sowie der weiteren Zugabe der Zutaten. Hier hat der Hersteller freiere Hand. Fruchtaufstriche sind nicht in der Konfitürenverordnung geregelt, wodurch die Auflagen hier geringer sind. In der Regel haben Fruchtaufstriche einen erhöhten Fruchtgehalt (beispielsweise 70%)
Quelle: Axel Stefan Sonntag: „Fruchtige Vielfalt“, Markenlehrbrief Konfitüre, 3. Auflage 2015, Seite 8