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Die Hygieneampel – das neue Transparenzsystem

News

05.10.2016

In Bielefeld und Duisburg läuft seit 2013 das Pilotprojekt „Hygiene-Ampel“. Ins Leben gerufen wurde dieses Projekt durch die Verbraucherzentrale NRW mit dem Ziel, den Verbrauchern die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen transparenter zu machen. Nachdem viele positive Ergebnisse erzielt wurden, will die Landesregierung das Transparenzsystem in ganz Nordrhein-Westfalen nun verpflichtend einführen (dieses wurde in dem Koalitionsvertrag der Landesregierung aufgenommen).

Nach der Gesetzverabschiedung soll ab Januar 2017, in einer Übergangsfrist von 36 Monaten, die Ergebnisse bereits freiwillig ausgehängt werden. Negative Ergebnisse müssen demnach nicht publiziert werden.Nach der Übergangsfrist sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dann an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant sowie allen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen anhand von Ampel-Farben sehen können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind.Die Landesregierung will mit dem Transparenz-System den Verbraucherschutz stärken und gut arbeitenden Lebensmittelbetrieben einen Wettbewerbsvorteil ermöglichen. Zugleich soll durch die landesweite Veröffentlichungen der Kontrollergebnisse die weiterhin hohen Beanstandungsquoten gesenkt werden und der Druck auf die schwarzen Schafe, die ganze Branchen in Verruf bringen, erhört werden. 

Risikopunkte zur Ampeleinstufung:
Bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Anders als bei dem Pilotprojekt sollen zukünftig anstatt 80 aber nur noch 73 Punkte vergeben werden.

Das Transparenz-System stellt sich in Form der Ampel-Farben dar:        

Grün = Null bis 36 Punkte – "Anforderungen erfüllt" (keine oder wenige geringfügige Mängel),

Gelb = 37 bis 54 Punkte – "Anforderungen teilweise erfüllt" (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)

Rot = 55 bis 73 Punkte – "Anforderungen unzureichend erfüllt" (mehrere schwerwiegende Mängel). Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden.

Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen z.B. auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft.Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf zur Einführung der Hygiene-Ampel gebilligt und damit den Weg für die parlamentarische Beratung frei gemacht. 

Quelle und weitere Informationen: Minister Johannes Remmel zum Thema "NRW-Kontrollbarometer"

Verfasser:  Anne-Marie Banach und Christina Plachta