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Herkunftskennzeichnung für Fleisch

News

08.04.2015

Stichtag: Herkunftskennzeichnung für unverarbeitetes und verpacktes Fleisch               

Nach der Etappe am 13.12.2014 erfolgt am 01.04.2015 ein nächster Schritt in der Umsetzung der LMIV. Ab 1. April 2015 gilt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Sie betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Die neue Informationspflicht gibt vor, dass für den Verbraucher auf der Verpackung ersichtlich werden muss, wo die Aufzucht des Tieres stattgefunden hat und wo es geschlachtet wurde. Wie auch bei der Kennzeichnung von Rindfleisch, bei welchem es schon lange gilt. 

Anzugeben sind die Informationen auf dem Etikett wie folgt: „Aufgezogen in: Land bzw. mehrere Länder“ und „Geschlachtet in: Land“ Die Pflicht zur Herkunftsangabe besteht bei unverarbeiteten, vorverpacktem Fleisch, welches an den Endverbraucher oder die Gastronomie abgegeben wird. Vorstufen in der Handelskette (Landwirt, Schlachtbetrieb, etc.) müssen die benötigten Informationen lückenlos bereitstellen und an die entsprechenden Händler weitergeben.

Verfasser: Anne-Marie Kuhlmann, Christina Plachta