Koscher und Halal – ein kurzer Einblick
Aufgrund der immer stärker fortschreitenden Globalisierung, beeinflussen religiöse Speisevorschriften zunehmend die nationale Küche. Religiöse Kostformen gehen in den meisten Fällen mit Regeln und Richtlinien einher, die von ethischen und moralischen Ansprüchen geprägt sind. Vielen Menschen sind die Hintergründe anderer Religionen allerdings unbekannt, so dass dies zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen und Falschanwendungen führt.
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kleine Einführung in die islamischen und jüdischen Speisevorschriften geben:
Die islamischen Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Es gilt allgemein, dass alle guten Dinge erlaubt „halal“ sind, deren Genuss in medizinischer und moralischer Hinsicht unbedenklich ist. Verboten, „haram“, ist hingegen der Verzehr von berauschenden Bestandteilen und von unreinen Tieren, wie zum Beispiel Schweine. Schweinefleisch gilt als unrein, weil sich das Tier in Schlamm suhlt und es ein Allesfresser ist (es frisst sogar das Fleisch seiner eigenen Ferkel). Weiterhin werden Tiere nicht verzehrt, die ohne auszubluten geschlachtet werden. Es gilt eine besondere Art und Weise der Schlachtung - das Schächten. Das Schächten ist ein fester Bestandteil der Religion, ohne welches das Fleisch nicht verzehrt werden dürfte. Eine Kontamination bei der Herstellung, Vorbereitung oder Lagerung mit einer Substanz, die „haram“ (nicht zulässig) ist, verbietet dessen Verzehr ebenfalls.
Die Besonderheiten der jüdischen Speisevorschriften basieren auf der Kaschrut (Lehre von den Speisegeboten). Der Grundgedanke der koscheren Ernährungsweise, ist eine positive Einstellung zur Natur und zur Welt. Im Gegensatz zum Islam ist „nicht koscher“ gleichbedeutend zu „unrein", sondern gilt als unzulässig aufgrund der Ausbeutung von Natur und Lebewesen. Die Kaschrut schützt also nicht den Menschen vor dem Essen unreiner Dinge, sondern sichert die Natur vor dem Eigennutz der Menschen. Aus diesem Grund wird Fleisch im jüdischen Brauchtum sehr selten und nur zu besonderen Anlässen verzehrt. Es gibt nur eine Handvoll Tiere, welche im Judentum als „koscher“ angesehen werden. Dazu zählen zum einen Wiederkäuer mit zweigespaltenen Hufen, wie Kuh, Schaf und Ziege und zum anderen Geflügel wie Huhn, Gans, Ente und Pute. Wenn zu Feierlichkeiten Fleisch verzehrt wird, dann ausschließlich domestizierte Tiere. Diese stammen aus einer artgerechten Aufzucht - gejagte bzw. wilde Tiere werden abgelehnt. Wie im Islam werden die Tiere im Judentum auch geschächtet. Alkohol oder berauschende Zutaten werden aber grundsätzlich nicht abgelehnt. Ein weiterer wesentlicher Grundsatz ist das Verbot des Mischens von Fleisch und Milch: „Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen“ (Ex 23,19 und 34,26,Dt. 14,21). Traditionell kommt es zur völligen Trennung von Milchprodukten und Fleisch, sodass beispielsweise in einem Gericht Milch und Fleisch nicht zusammen verwendet werden. Auch Geschirr, Töpfe, Besteck und alle Küchenutensilien werden jeweils für Milch und Fleisch gesondert. Fisch, Obst, Gemüse gelten als „parwe“ (neutral) und dürfen zu allem gegessen werden.
Haben Sie es gewusst: Bei der BLF können Sie im Kücheninformationssystem KIS nach den religiösen Kostformen „halal“ und „koscher“ filtern und so eine Auswahl an passenden Lebensmitteln für Sie oder Ihre Kunden, Patienten, Bewohner und Gäste finden.
Quelle:
http://www.hauswirtschaft.info/ernaehrung/islam.php
http://www.judentum-projekt.de/religion/religioesegrundlagen/speise/index.html