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Werbeaussagen auf Lebensmitteln

12.03.2025

Die sogenannte Health-Claims-Verordnung legt fest, welche nährwertbezogenen Aussagen auf Produkten und Lebensmitteln zulässig sind. Dies bezieht sich auf Aussagen wie beispielweise „zuckerarm“ oder „energiefrei“. Die Health-Claims-Verordnung bietet hierbei einen wichtigen Rahmen, um Verbrauchern transparente Informationen zu geben. Es besteht nämlich andernfalls die Gefahr, dass ungesunde Produkte durch Werbeaussagen fälschlicherweise als gesund wahrgenommen werden. 

Verbraucherschützer raten, Lebensmittelangaben kritisch zu prüfen. Begriffe wie „zuckerarm“ oder „fettarm“ können irreführend sein, da ein Produkt trotz der Reduktion immer noch ungesund sein kann. Geplante Grenzwerte für Zucker, Fett und Salz (sogenannte Nährwertprofile) wurden bisher nicht verabschiedet. Dadurch können Hersteller weiterhin Lebensmittel mit hohem Zucker- oder Fettgehalt als „gesund“ bewerben, wenn Vitamine oder Ballaststoffe hinzugefügt wurden. 

Beispiele: Ein Joghurt mit 30 % weniger Zucker enthält oft immer noch hohe Zuckermengen. Und auch sogenannten „Light“-Produkte kompensieren oft die Zuckerreduktion durch einen erhöhten Fettgehalt. Deswegen dürfen beispielsweise Begriffe wie „low carb“ oder „cholesterinfrei“, die nicht ausdrücklich zugelassen sind, nicht verwendet werden.  

Aussagen wie „leicht“ oder „reduziert“ müssen mit einer Erklärung verbunden sein, z. B.  
„30 % weniger Zucker“. Weiterhin dürfen Slogans wie „Natürlich“ oder „von Natur aus“ nur verwendet werden, wenn das Lebensmittel ohne Zusatzstoffe dieses Kriterium erfüllt. Eigentlich sollten verbindliche Grenz- bzw. Höchstwerte für Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln eingeführt werden, um irreführende Werbung zu verhindern (z. B. „gesund“ trotz hohem Zucker- oder Fettgehalt). Diese Limits existieren jedoch bis heute nicht, was es Herstellern ermöglicht, „ungesunde“ Lebensmittel durch Zusatzstoffe wie Vitamine positiv darzustellen.

 

Quelle:

  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/werbung-mit-naehrwertangaben-klare-vorgaben-fuer-die-hersteller-10478 
    (Stand 05.12.2024)

 

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Anne-Marie Banach Seminar-Management